Faktencheck zu den Einwänden der Gegner zur Sonderabfalldeponie Eyller Berg

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Ausgangslage:

Die Deponie Eyller-Berg steht seit Jahren in der öffentlichen Diskussion. Thema ist hierbei insbesondere die Frage der Laufzeit der Deponie. Von den Deponiegegnern wird geltend gemacht, dass nach einem Höhenplan aus dem Jahre 1969 das Auffüllvolumen der Deponie erschöpft sei.

Außerdem wird von den Deponiegegnern die Befürchtung geäußert, dass die Ablagerungen am Eyller-Berg zur Beeinträchtigung von Umweltschutzgütern führen, insbesondere zu Gesundheitsgefahren. Die zuständigen Fachbehörden haben diese Einwendungen zum Anlass genommen, intensive Untersuchungen im Umfeld des Eyller-Berges durchzuführen. Alle durchgeführten Untersuchungen haben die Konformität des Deponiebetriebs mit den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Umweltschutzanforderungen bestätigt.

Das Ergebnis der Ermittlungen wird im folgenden Faktencheck dargestellt.

Aktuell: Bericht der Landesregierung zur belasteten Eiprobe in der Umgebung der Deponie Eyller Berg vom 12.11.2014

Aktuell: Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Land- wirtschaft und Verbraucher- schutz vom 07.05.2014


Die Einwände:

Die Ablagerungskapazität der Deponie sei erschöpft!

Im Umfeld der Deponie bestehe für Anwohner ein erhöhtes Gesundheitsrisiko! (Krebserkrankungen)

Die Staubbelastung in Kamp-Lintfort würde durch die Deponie erhöht!

Es seien PCB-Gehalte im Boden festgestellt worden!

Im Grünkohl seien PCB-Gehalte vorhanden gewesen!

Im Bereich der Deponie sei PCB in Eiern entdeckt worden!

Die Deponie Eyller-Berg führe zu Grundwasserverunreinigungen und zu Nutzungseinschränkungen von Brunnen!

Der Kohleabbau verursache Rissbildungen an der Deponiebasis!


Einwand: Die Ablagerungskapazität der Deponie sei erschöpft!

Fakten:

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Einwand: Im Umfeld der Deponie bestehe für Anwohner ein erhöhtes Gesundheitsrisiko! (Krebserkrankungen)

Fakten:


Fazit: Es gibt derzeit keine Hinweise auf Gesundheitsbelastungen aus dem Betrieb der Deponie Eyller Berg.

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Einwand: Die Staubbelastung in Kamp-Lintfort würde durch die Deponie erhöht!

Fakten:

Bodenuntersuchungen: Boden hat ein Langzeitgedächnits.

Evtl. Freisetzung von Schadstoffen in der Vergangenheit müssten im Boden feststellbar sein:


Fazit: Der Deponiebetrieb hält alle gesetzlichen Staubgrenzwerte ein.

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Einwand: Es seien PCB-Gehalte im Boden festgestellt worden!

Fakten:

Dementsprechend teilt bzgl. der Ursachen der von den Deponiegegnern als Beleg für angebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen angeführten, in Kamp-Lintfort vereinzelt festgestellten PCB-Belastungen in Böden die BZR Düsseldorf auf S. 8 ihres Schreibens vom 22.08.2013 an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (Mkulnv NRW) folgendes mit:

Zudem hatte auch der Kreis Wesel mit Schreiben vom 03.07.2013 an die BZR Düsseldorf mit Kopie an Herrn Notthof von der Stadt Kamp-Lintfort hierzu mitgeteilt, dass in einem Umkreis von 360 Grad um den Eyller-Berg Bodenproben entnommen und analytisch gem. der Bundesbodenschutz-verordnung untersucht worden seien. Hierbei konnten keine relevanten Auffälligkeiten festgestellt werden. Abschließend stellt der Kreis Wesel fest:

„Aufgrund der in den forstlich genutzten Bereichen (Langzeitsammler) durchgeführten Untersuchungen kann keine Gefahrenlage erkannt werden. Hinweise auf erhöhte Schadstoffgehalte in Bereichen der Hauptwindrichtung bzw. signifikante Unterschiede im Umring konnten nicht ermittelt werden.“ http://eyller-berg.de/docs/03072013.pdf

Die Einwendungen, die von Herrn Bürgermeister Prof. Dr. Landscheidt u.a. in dem Gemeinschaftsschreiben vom 03.09.2013 an Herrn Minister Remmel bzgl. vom Eyller-Berg ausgehender umweltschädlicher Immissionen vorgetragen wurden (http://eyller-berg.de/docs/03092013.pdf), waren bereits durch die vorgenannten Befunde der Fachbehörden ausgeräumt.


Fazit: Die im Umfeld des Eyller-Bergs festgestellten PCB-Belastungen haben mit der Deponie nichts zu tun.

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Einwand: Im Grünkohl seien PCB-Gehalte vorhanden gewesen!

Fakten:

Zu den PCB-Gehalten im Grünkohl teilt die BZR Düsseldorf mit:

„Erhöhte PCB-Werte in Grünkohl auch für 2013 bestätigt - Deponie Eyller Berg kann nicht als Verursacher ausgemacht werden.Das LANUV hat die neuen Untersuchungsergebnisse der Grünkohluntersuchungen aus dem Jahr 2013 aus Kamp-Lintfort vorgelegt. <…> Die vom LANUV durchgeführten Staubniederschlagsmessungen in Hauptwindrichtung geben auch im Jahre 2013 keinen Hinweis darauf, dass die Belastung durch Staub von der Deponie Eyller Berg verursacht wird.“
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/Aktuelle-Entwicklungen.html

„Als mögliche Ursache für die PCB-Belastung im Grünkohl können am wahrscheinlichsten die bereits im LANUV-Bericht vom 22.04.2013 erläuterten bodennahen Verwehungen aus lokal begrenzten „punktuellen Kontaminationsquellen“ angenommen werden, die vorrangig über den Pfad der bodennahen Verwehungen oder Ausgasung von PCB aus umliegenden Böden mit anschließender Bindung an die Pflanzenoberfläche eingetragen werden. Um diesen möglichen Zusammenhang weiter aufzuklären, wird das LANUV - wie bereits mitgeteilt – auch in diesem Jahr Grünkohluntersuchungen durchführen und hat dazu bereits weitere Standorte festgelegt“
http://eyller-berg.de/docs/22082013.pdf


Fazit: Die PCB-Gehalte im Grünkohl haben mit der Deponie nichts zu tun.

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Einwand: Im Bereich der Deponie sei PCB in Eiern entdeckt worden!

Fakten:

„Die in der Eiprobe gemessenen Konzentrationen für Dioxine/Furane und für die Summen aus Dioxinen und dioxin-ähnlichen PCB (dl-PCB) liegen unterhalb der lebensmittelrechtlich vorgegebenen Höchstgehalte (EG-Verordnungen Nr.: 1881/2006 und Nr. 1259/2011).“

„Bei den Bodenproben liegen alle Werte deutlich unterhalb bodenschutzrechtlicher, gefahrenbezogener Prüf- und Maßnahmenwerte.

Fazit der Landesregierung:

„Aufgrund der Ergebnisse dieser Eiprobe, Futtermittelproben und Bodenproben besteht kein weiterer Handlungsbedarf, so dass die weiteren Untersuchungsschritte, die das LANUV in seinem Bericht vom 25.07.2014 dargelegt hatte (…), nicht erforderlich sind.“

„Die in den letzten Jahren durchgeführten Bodenuntersuchungen im Bereich des Eyller Bergs haben gezeigt, dass es - im Vergleich zu den üblichen Hintergrundwerten- erhöhte PCB-Gehalte im Boden gibt, die aber deutlich unterhalb von Prüf- und Maßnahmenwerten gemäß Bundesbodenschutzverordnung liegen, so daß kein Sanierungs- oder sonstiger Handlungsbedarf besteht.“

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2394.pdf


Fazit: Die in Eiern vereinzelt festgestellten PCB-Gehalte sind nicht durch die Deponie verursacht.

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Einwand: Die Deponie Eyller-Berg führe zu Grundwasserverunreinigungen und zu Nutzungseinschränkungen von Brunnen!

Fakten:

Folge: geschlossener Kreislauf von der Entstehung bis zur Kläranlage der LINEG über Druckrohrleitung


Im Umfeld des Eyller-Berges bestehen Nutzungseinschränkungen für Brunnen. Ursache hierfür sind:

(Quelle: Schreiben des Kreises Wesel vom 07.02.2012 an die BZR Düsseldorf, http://eyller-berg.de/docs/07022012.pdf)


Fazit: Die EBA-Deponie hat keine Grundwasserverunreinigungen und keine Nutzungseinschränkungen von Brunnen verursacht.

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Einwand: Der Kohleabbau verursache Rissbildungen an der Deponiebasis!

Fakten:

Fazit: Der Kohleabbau hat und hatte keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Deponieabdichtungssysteme der EBA-Deponie.

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