Faktencheck zu den Einwänden der Gegner zur Sonderabfalldeponie Eyller Berg
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Ausgangslage:
Die Deponie Eyller-Berg steht seit Jahren in der öffentlichen Diskussion. Thema ist hierbei insbesondere die Frage der Laufzeit der Deponie. Von den Deponiegegnern wird geltend gemacht, dass nach einem Höhenplan aus dem Jahre 1969 das Auffüllvolumen der Deponie erschöpft sei.
Außerdem wird von den Deponiegegnern die Befürchtung geäußert, dass die Ablagerungen am Eyller-Berg zur Beeinträchtigung von Umweltschutzgütern führen, insbesondere zu Gesundheitsgefahren. Die zuständigen Fachbehörden haben diese Einwendungen zum Anlass genommen, intensive Untersuchungen im Umfeld des Eyller-Berges durchzuführen. Alle durchgeführten Untersuchungen haben die Konformität des Deponiebetriebs mit den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Umweltschutzanforderungen bestätigt.
Das Ergebnis der Ermittlungen wird im folgenden Faktencheck dargestellt.
Die Ablagerungskapazität der Deponie sei erschöpft!
Im Umfeld der Deponie bestehe für Anwohner ein erhöhtes Gesundheitsrisiko! (Krebserkrankungen)
Die Staubbelastung in Kamp-Lintfort würde durch die Deponie erhöht!
Es seien PCB-Gehalte im Boden festgestellt worden!
Im Grünkohl seien PCB-Gehalte vorhanden gewesen!
Im Bereich der Deponie sei PCB in Eiern entdeckt worden!
Der Kohleabbau verursache Rissbildungen an der Deponiebasis!
Einwand: Die Ablagerungskapazität der Deponie sei erschöpft!
Fakten:
Mit Bescheid vom 13.09.2011 hatte die BR Düsseldorf die Umsetzung des 69er Höhenplans angeordnet. Hiergegen haben wir Klage vor dem OVG Münster erhoben. Dieses Gerichtsverfahren läuft zurzeit. Hierbei geht es um die Frage, ob der 69er Höhenplan überhaupt gilt bzw. sich als Maßstab für die Endgestaltung der Deponie eignet und umsetzen lässt. Hiervon hängt die Kapazität der Deponie in den künftig noch einzurichtenden Deponieabschnitten ab. Der Bescheid vom 13.09.2011 ist vom OVG Münster mit Beschluss vom 03.07.2014 im Rahmen eines Eilverfahrens aufgehoben worden. Die Behauptung, die Deponie sei voll, ist in jedem Fall unzutreffend.
Auch die Staatsanwaltschaft Kleve hat sich aufgrund einer Anzeige des BUND NRW wegen angeblicher Überschreitung des 69er-Höhenplans mit der Frage auseinandergesetzt, ob der 69er Höhenplan noch Verbindlichkeit hat.
Als Ergebnis ihrer Ermittlung teilt die Staatsanwaltschaft mit:
„Während die BZR der Ansicht ist, der Höhenplan aus dem Jahre 1969 sei verbindlicher Genehmigungsbestandteil, wird dies von den Betreibern – mit guten Gründen – anders beurteilt.“
(vgl: Schreiben Staatsanwaltschaft vom 11.07.2013)
Einwand: Im Umfeld der Deponie bestehe für Anwohner ein erhöhtes Gesundheitsrisiko! (Krebserkrankungen)
Fakten:
Bereits im Jahre 2014 fand eine orientierende Untersuchung der Krebsraten (…) durch das Krebsregister NRW statt mit dem Ergebnis, dass keine Auffälligkeiten feststellt wurden.(Stand: Mai 2014)
Dieses Ergebnis wird durch die aktuelle Krebsstudie „Schlussbericht zur Studie zur genauen epidemiologischen Abschätzung der Krebsinzidenzen in den Stadtteilen Gestfeld und Geisbruch der Stadt Kamp-Lintfort“ vom 25.03.2014 (inkl. Ergänzungen) bestätigt.
Stellungnahme:
WAZ 06.03.2015
Arbeitsmedizinische Urin- und Blutuntersuchungen bei langjährigen Deponie-mitarbeitern im Rahmen eines Biomonitorings haben bestätigt, dass keine Hinweise auf Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Deponie bestehen.
http://www.brd.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2012/04April/041_2012.htmlUntersuchungen des LANUV in den Arbeitsräumen der Mitarbeiter auf der Deponie führten zu dem Ergebnis, dass die dort genommenen Proben sämtliche Ziel- und Richtwerte wesentlich unterschritten und beanstandungsfrei waren.
http://www.brd.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2011/12Dezember/143_2011.htmlIm Schreiben vom Minister Johannes Remmel vom 19.05.2014 zur Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 07.05.2014 „Belastungssituation in Rhaden und Kamp-Lintfort“ wurde festgestellt:
Es wurde vom ein umfangreiches Untersuchungsprogramm über alle Umweltmedien (Luft, Boden, Grundwasser, Nahrungspflanzen) durchgeführt. Im Ergebnis konnten durch dieses Untersuchungsprogramm keine wesentlichen Belastungen dieser Umweltmedien im Umfeld der Deponie Eyller-Berg festgestellt werden.
Jahresmittelwerte 2012/2013 für die Staubdeposition und Schwermetalle (Blei, Cadmium, Nickel und Arsen und Benzol(a)pyren) halten die Immissionswerte der TA –Luft an allen Messpunkten ein.
Grenzwerte für Feinstaub 2012/2013 werden eingehalten
(vgl. auch http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/staub/pdf/Kamp_Linfort_2013.pdf und Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf Nr. 017 vom 28. Februar 2013)Die Jahresmittelwerte der Immissionsmessung des LANUV für das Jahr 2014 sind vorläufig und noch nicht endvalidiert. Auch hier werden alle Staubmesswerte eingehalten.
(http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/staub/pdf/Kamp_Linfort_2014.pdf)
PCB-Gehalte im Boden und Grünkohl
Ergebnis: Die gefahrenbezogenen Prüf- und Maßnahmewerte des BBodSchVO werden unterschritten.
Ein Sanierungs- oder Handlungsbedarf besteht nicht:
„Ein Bezug zur Deponie als Verursacher konnte nicht hergestellt werden.“
„Es gibt derzeit keine Hinweise auf Gesundheitsbelastungen aus dem Betrieb der Deponie Eyller Berg.“
Eine Bürgerinitiative hatte eigene Urinuntersuchungen (…) durchführen lassen, die bei einigen Personen erhöhte Schwermetallkonzentrationen zeigten (…) Einzelne Urinuntersuchungen wurden auf Kosten des MKULNV wiederholt.
Die Ergebnisse dieser Nachbeprobungen waren sämtlich unauffällig, das heißt es wurden keine Hinweise auf mögliche Schwermetallbelastungen festgestellt:
Einwand: Die Staubbelastung in Kamp-Lintfort würde durch die Deponie erhöht!
Fakten:
Bodenuntersuchungen: Boden hat ein Langzeitgedächnits.
Evtl. Freisetzung von Schadstoffen in der Vergangenheit müssten im Boden feststellbar sein:
Ergebnis der Untersuchungen, vorgestellt durch LANUV in Umweltausschusssitzung am 28.02.2013:
Die Untersuchungen haben keine Hinweise auf die Freisetzung von schädlichen Stäuben im Boden ergeben.
Ausnahme: Wert für Arsen.:
„Die Ursache der Arsenanreicherung im Beurteilungsgebiet ist … eindeutig nicht der Deponie zuzuordnen“.(vgl. Abschlussbericht des LANUV vom 07.05.2012)
Einwand: Es seien PCB-Gehalte im Boden festgestellt worden!
Fakten:
Dementsprechend teilt bzgl. der Ursachen der von den Deponiegegnern als Beleg für angebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen angeführten, in Kamp-Lintfort vereinzelt festgestellten PCB-Belastungen in Böden die BZR Düsseldorf auf S. 8 ihres Schreibens vom 22.08.2013 an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (Mkulnv NRW) folgendes mit:
„Es sind keine aktuellen PCB-Emissionen festzustellen. Die ermittelten PCB-Gehalte im Boden resultieren aus früherer Zeit und sind nicht einer Quelle konkret zuzuordnen. Bei den bekannten möglichen Quellen wurden wirksame Gegenmaßnahmen gegen PCB-Emissionen getroffen.“
„Die gefundenen PCB-Gehalte in den Böden liegen alle unterhalb der maßgeblichen gefahrenbezogenen Prüf- und Maßnahmenwerte der BBodSchV. Ein Sanierungs- oder sonstiger Handlungsbedarf besteht daher nicht.“
Zudem hatte auch der Kreis Wesel mit Schreiben vom 03.07.2013 an die BZR Düsseldorf mit Kopie an Herrn Notthof von der Stadt Kamp-Lintfort hierzu mitgeteilt, dass in einem Umkreis von 360 Grad um den Eyller-Berg Bodenproben entnommen und analytisch gem. der Bundesbodenschutz-verordnung untersucht worden seien. Hierbei konnten keine relevanten Auffälligkeiten festgestellt werden. Abschließend stellt der Kreis Wesel fest:
„Aufgrund der in den forstlich genutzten Bereichen (Langzeitsammler) durchgeführten Untersuchungen kann keine Gefahrenlage erkannt werden. Hinweise auf erhöhte Schadstoffgehalte in Bereichen der Hauptwindrichtung bzw. signifikante Unterschiede im Umring konnten nicht ermittelt werden.“ http://eyller-berg.de/docs/03072013.pdf
Die Einwendungen, die von Herrn Bürgermeister Prof. Dr. Landscheidt u.a. in dem Gemeinschaftsschreiben vom 03.09.2013 an Herrn Minister Remmel bzgl. vom Eyller-Berg ausgehender umweltschädlicher Immissionen vorgetragen wurden (http://eyller-berg.de/docs/03092013.pdf), waren bereits durch die vorgenannten Befunde der Fachbehörden ausgeräumt.
Einwand: Im Grünkohl seien PCB-Gehalte vorhanden gewesen!
Fakten:
Zu den PCB-Gehalten im Grünkohl teilt die BZR Düsseldorf mit:
„Erhöhte PCB-Werte in Grünkohl auch für 2013 bestätigt - Deponie Eyller Berg kann nicht als Verursacher
ausgemacht werden.Das LANUV hat die neuen Untersuchungsergebnisse der Grünkohluntersuchungen aus dem Jahr 2013 aus Kamp-Lintfort vorgelegt.
<…> Die vom LANUV durchgeführten Staubniederschlagsmessungen in Hauptwindrichtung geben auch im Jahre 2013 keinen Hinweis darauf, dass die Belastung
durch Staub von der Deponie Eyller Berg verursacht wird.“
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/Aktuelle-Entwicklungen.html
„Als mögliche Ursache für die PCB-Belastung im Grünkohl können am wahrscheinlichsten die bereits im LANUV-Bericht vom 22.04.2013 erläuterten bodennahen
Verwehungen aus lokal begrenzten „punktuellen Kontaminationsquellen“ angenommen werden, die vorrangig über den Pfad der bodennahen Verwehungen oder Ausgasung von
PCB aus umliegenden Böden mit anschließender Bindung an die Pflanzenoberfläche eingetragen werden. Um diesen möglichen Zusammenhang weiter aufzuklären, wird das LANUV -
wie bereits mitgeteilt – auch in diesem Jahr Grünkohluntersuchungen durchführen und hat dazu bereits weitere Standorte festgelegt“
http://eyller-berg.de/docs/22082013.pdf
Einwand: Im Bereich der Deponie sei PCB in Eiern entdeckt worden!
Fakten:
„Die in der Eiprobe gemessenen Konzentrationen für Dioxine/Furane und für die Summen aus Dioxinen und dioxin-ähnlichen PCB (dl-PCB) liegen unterhalb der lebensmittelrechtlich vorgegebenen Höchstgehalte (EG-Verordnungen Nr.: 1881/2006 und Nr. 1259/2011).“
„Bei den Bodenproben liegen alle Werte deutlich unterhalb bodenschutzrechtlicher, gefahrenbezogener Prüf- und Maßnahmenwerte.“
Fazit der Landesregierung:
„Aufgrund der Ergebnisse dieser Eiprobe, Futtermittelproben und Bodenproben besteht kein weiterer Handlungsbedarf, so dass die weiteren Untersuchungsschritte, die das LANUV in seinem Bericht vom 25.07.2014 dargelegt hatte (…), nicht erforderlich sind.“
„Die in den letzten Jahren durchgeführten Bodenuntersuchungen im Bereich des Eyller Bergs haben gezeigt, dass es - im Vergleich zu den üblichen Hintergrundwerten- erhöhte PCB-Gehalte im Boden gibt, die aber deutlich unterhalb von Prüf- und Maßnahmenwerten gemäß Bundesbodenschutzverordnung liegen, so daß kein Sanierungs- oder sonstiger Handlungsbedarf besteht.“
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2394.pdf
Einwand: Die Deponie Eyller-Berg führe zu Grundwasserverunreinigungen und zu Nutzungseinschränkungen von Brunnen!
Fakten:
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Deponie hat die gesetzlich vorgeschriebenen Abdichtungssysteme
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Fassung der Sickerwässer und deren Reinigung
Folge: geschlossener Kreislauf von der Entstehung bis zur Kläranlage der LINEG über Druckrohrleitung
Im Umfeld des Eyller-Berges bestehen Nutzungseinschränkungen für Brunnen. Ursache hierfür sind:
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Altlasten im Bereich des Eyller-Berges
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Belastungen des Grundwassers durch o. a. Altlasten mit z.B. Tetrachlorkohlenstoffe, Kohlenwasserstoffe, entsprechende Abbauprodukte, Kaltreiniger etc.
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Betroffene Gebiete:
Albertstr., Ebertstr., Kattenstr., Barbarastr., Ringstr., Eyller-Str., Konradstr., Friedrich-Heinrich-Allee und Schulstraße.
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Folge: Einschränkung der Nutzung der dort befindlichen Brunnen
(Quelle: Schreiben des Kreises Wesel vom 07.02.2012 an die BZR Düsseldorf, http://eyller-berg.de/docs/07022012.pdf)
Einwand: Der Kohleabbau verursache Rissbildungen an der Deponiebasis!
Fakten:
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Basisabdichtung der Deponie wurde erst gebaut, als feststand, dass keine das Basisabdichtungssystem beeinträchtigenden Verformungen durch den Kohleabbau mehr zu erwarten sind. (Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW vom 06.09.2005)
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Die Bezirksregierung Arnsberg als die für den Bergbau zuständige Behörde stellte in der Umweltausschusssitzung des Kreises Wesel vom 21.11.2012 klar, dass der aktuelle Bergbau zur Deponie einen Sicherheitsabstand von mehr als 940 m einhält und dass Setzungen aus früheren Bergbautätigkeiten längst abgeklungen sind.
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Die Deponiebasis wird jährlich auf Verformungen und Setzungen untersucht. Es ergaben sich keine Hinweise auf Beschädigungen oder Setzungen. Auch die laufend stattfindenden Grundwasseruntersuchungen bestätigen, dass die Deponiebasisabdichtung voll funktionsfähig ist.